DSGVO konforme Zusatztexte auf BE AB AN

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Um der Informationspflicht zur Datenerhebung nach DSGVO nachzukommen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Wir haben Ihnen in dieser Doku mal zwei Wege beschrieben:

Möglichkeit 1:
In CDH Office gibt es die Möglichkeit, auf

  • Bestellungen
  • Auftragsbestätigungen
  • Angeboten

feste Zusatztexte standardmäßig auszudrucken. Wir empfehlen diese Möglichkeit zu nutzen, um die lt. DSGVO erforderliche Informationspflicht über gespeicherte personenbezogene Daten zu erfüllen.

Diese Zusatztexte können in "5,4,4 Zusatztexte Ausdrucke" eingetragen werden. Dort gibt es die Kapitel 2008, 5003 + 5006, in denen die entsprechenden Hinweise eingepflegt werden müssen.

Wichtig:

Das Feld "Text aktivieren" muss unbedingt auf JA gesetzt werden, sonst hat die Textänderung keine Wirkung.

Nachfolgend gern ein Beispiel, wie dieser Zusatztext ggf. aussehen könnte:
Screenshot 41.png

Dieser Text ist standardmäßig an den vorgenannten Stellen in CDH Office eingepflegt.

Möglichkeit 2:

Als elegantere Alternative, die sich in der Praxis mehr und mehr durchsetzt, schlagen wir vor, den Standardtext aus den vorgenannten Zusatztexten zu entfernen und dort einen Link einzutragen, der auf eine Internetseite verzweigt, die z.B. den folgenden Text enthält:
Screenshot 42.png


Siehe auch

DSGVO - Europäische Datenschutzgrundverordnung