Wandlungsquote von Angeboten zu Aufträgen
Version vom 24. Oktober 2025, 08:57 Uhr von CDHRade (Diskussion | Beiträge)
In der Chefstatistik (Menü 7,1) und in der Sachbearbeiterauswertung (Menü 7,31) gibt es Wandlungsquoten von Angeboten zu Aufträgen.
Immer wieder erreicht uns die Frage, wie die Wandlungsquote gezählt wird. Deshalb gerne nachstehend einige kurze Erläuterungen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Die „Angebotsanzahl“ bezieht sich auf die Anzahl der erfassten Angebote im jeweiligen Zeitraum (z. B. Monat).
- Die „AN zu AB“ ist die Anzahl der Angebote, die im jeweiligen Zeitraum (z. B. Monat) zum Auftrag gewandelt worden sind, unabhängig davon, wann die Angebote erfasst wurden (siehe nachfolgenden Punkt mit Beispielerklärung).
- Die „Quote“ ist im Hinblick auf den jeweiligen Zeitraum (z.B. Monat oder Jahr) zu verstehen. Sie sagt zum Beispiel aus, dass im März drei Angebote erfasst wurden, ein Angebot zu einem Auftrag gewandelt wurde, es ergibt dann eine Quote von 33 %. Es geht um das Verhältnis der Anzahl von Erfassten zu Gewandelten im jeweiligen Zeitraum.
Das bedeutet, dass die Quote, auf einen kleinen Zeitraum gesehen, nicht sehr aussagekräftig ist. - Wichtiger Hinweis:
Wird das gleiche Angebot 10 x gewandelt, werden auch 10 Wandlungen gezählt. - Wird ein Angebot gelöscht, fließt es trotzdem in die Zählung ein (was gewünscht ist).
- Angebote, die per E-Mail erstellt werden (also am Angebotserfassungssystem vorbei) können natürlich nicht gezählt werden.